Aktuell
ACHTUNG!
Das Verbot gilt nicht für folgende Einrichtungen und Veranstaltungen:
- Lebensmittelläden und sonstige Läden, soweit sie Lebensmittel und Gegenstände für den täglichen Bedarf (z.B. Kioske, Tankstellenshops) anbieten
- Güggeli-Wagen (Take-away), Betriebskantinen, Lieferdienste ..."
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.bag.admin.ch/bag/de/home.html